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1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge
über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur
Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den
Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels
(Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“
umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-,
Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen
Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken
bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform,
wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit
der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden
nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform
vereinbart wurde.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
2.1. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag
kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel
zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform
zu bestätigen.
2.2. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich
in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies
gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen
Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer
bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung
und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten
bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für
vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen,
die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich
der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und
lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach
dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind,
wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung,
Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand
nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.
Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der
Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung
vier Monate überschreitet.
3.4. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten
nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer,
der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden
davon abhängig machen, dass sich der Preis für die
Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels
angemessen erhöht.
3.5. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug
zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart,
so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden
Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung
ohne Abzug zu erfolgen.
3.6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden
eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum
Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die
Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können
im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen
oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die
gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug
des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.7. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand
des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel
berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes
eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender
Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung
zu verlangen.
3.8. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während
des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für
bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu
verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß
vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen
Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen
oder verrechnen.
3.10. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung
auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
3.11. Für Hotelarrangement oder Pauschalprogramme sowie
Sonderpreise und / oder Leistungen, die vom Hotel lediglich
ausgelegt werden (z. B. Kurtaxe), werden Kreditkarten (Visa,
Mastercard, Diners-Club und Amex) als Zahlungsweg nicht akzeptiert.
Hierfür akzeptieren wir nur Giropay (Pin), Barzahlung oder
Debitorenrechnung. Des Weiteren kann der Gast, bei Inanspruchnahme
von Sonderpreisen oder Sonderangeboten, keinen Anspruch auf
Erwerb von Punkten oder Bonussen von Sparprogrammen erheben,
wie z. B. Frequent Flyerprogramme, Verbraucherserviceprogramme
oder andere Clubprogramme.
4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)
/
NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen
Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht
im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches
Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung
ausdrücklich zustimmt.
4.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum
kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann
der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs-
oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
4.3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits
erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder
Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung
nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte
Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das
Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer
sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer
nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für
ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem
Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises
für Übernachtung mit oder ohne Frühstück
sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70%
für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements
zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte
Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden
ist.
5. RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer
bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann,
ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach
den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf
Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf
sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend
bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen
und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener
Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2. Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7
vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen
Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt.
5.3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem
Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende
Umstände (auch Corona Maßnahmen, oder Ausfall von
Mitarbeiter- oder der Geschäftsführung) die Erfüllung
des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender
oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen
gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des
Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck
sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass
die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb,
die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich
des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig
ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet
keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung
bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in
Textform vereinbart wurde.
6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch
auf frühere Bereitstellung.
6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens
um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach
kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des
Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung
bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß
Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche
Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.
Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein
wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden
ist.
7. HAFTUNG DES HOTELS
7.1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten
des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten,
die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde
vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels
steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit
in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des
Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche
Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um
die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden
gering zu halten.
7.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden
nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die
Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld,
Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800
Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500
Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten
Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder
auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung
gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.
Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück
abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte
haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer
7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter
Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt.
Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die
Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt
die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen.
Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden
Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8. ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT
8.1. Der Leiter einer Veranstaltung im Hotel gilt als ermächtigt,
alle im Rahmen der Organisation erforderlichen Erklärungen
mit Wirkung für und gegen den Veranstalter abzugeben, es
sei denn, der Veranstalter beschränkt die Vollmacht des
Leiters durch schriftliche Erklärung, die dem Hotel vor
Beginn der Veranstaltung zugegangen sein muss.
8.2. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss
dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn
mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels, die
in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche
Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten
höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl
niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um
die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl
zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.
8.3. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll
dem Hotel frühzeitig, spätestens bis fünf Werktage
vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung
wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens
jedoch 95% der letztlich vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer
8.2. Satz 3 gilt entsprechend.
8.4. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist
das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter
Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete,
zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
8.5. Reservierte Funktionsräume stehen dem Leistungsnehmer
nur zu der schriftlichen vereinbarten Zeit zur Verfügung.
Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten
der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu,
so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft
angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft
ein Verschulden.
8.6. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen
grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen
einer Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird
ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
8.7. Störungen an zur Verfügung gestellten technischen
oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort
beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen
kann jedoch nicht vorgenommen werden.
9. ZUSATZVEREINBARUNGEN FÜR FAHRRADVERMIETUNG /
GÄSTEFAHRRÄDER
9.1. Mit Unterzeichnung des Mietvertrags, oder bei Übernahme
des Fahrrads, erkennt der Entleiher den ordnungsgemäßen
und mangelfreien Zustand des Fahrrads an. Vor Übernahme
hat der Entleiher sich vom Zustand des Fahrrads zu überzeugen.
Etwaige Beanstandungen sind schriftlich im Mietvertrag zu vermerken.
Das Fahrrad ist zur vereinbarten Zeit in dem Zustand wie bei
der Übergabe zurückzugeben.
9.2. Mit Übergabe des Fahrrades samt Schlüssel geht
die Sach- und Betriebsgefahr auf den Entleiher über. Der
Entleiher steht dem Hotel insbesondere für Diebstahl und
sonstigen Verlust und für den Ersatz von Schäden am
Fahrrad ein. Bis zur vereinbarten Rückgabe ist ausschließlich
der Entleiher selbst für das Fahrrad verantwortlich.
9.3. Das Aufladen von Großbatterien für z. B. E-Bikes,
Elektrostühle & Scooter ist unbeaufsichtigt nicht erlaubt.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der
Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder
Ergänzungen sind unwirksam.
10.2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher
Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten
– ist im kaufmännischen Verkehr die A. & D. Warmerdam
GbR., Wiefelsteder Straße 18, 26160 Bad Zwischenahn. Sofern
der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt
und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als
Gerichtsstand Westerstede.
10.3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts
ist ausgeschlossen.
10.4. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das
Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform
zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen
Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor
Verbraucherschlichtungsstellen teil.
10.5. Im Übrigen gilt die Deutsche Hotelordnung und der
gesunde Menschenverstand bzw. der freundliche Wille eines harmonischen
Miteinanders.
10.6 Plattform
zur Online-Streitbeilegung
der Europäischen Kommission:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle können
Sie wie folgt erreichen: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle
des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str.
8, 77694 Kehl,
www.verbraucher-schlichter.de
Das Hotel nimmt an Streibeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen
nicht teil.
Stand: August 2021
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